Ambulante Therapie
In der Institutsambulanz lernen die Ausbildungsteilnehmer*innen das Arbeiten im ambulanten Bereich kennen.
In diesem Ausbildungsabschnitt erhalten die Ausbildungsteilnehmer*innen den besten Einblick in ihr späteres Berufsumfeld im selbstständigen Bereich bietet.


Kombination Klinik und Ambulanzbereich
Von den geforderten 600 Stunden kann unser Ausbildungsinstitut 400 Stunden intern im Rahmen der Tätigkeit im klinisch-stationären Setting und der Behandlung von stationären Patient*innen anerkennen.
Die restlichen 200 Stunden werden im Rahmen unserer Institutsambulanz in Bad Kissingen mit ambulanten Patient*innen nach dem Richtlinienverfahren absolviert.
Therapie nach dem Richtlinienverfahren
Therapeut*innen
Zu Beginn jeder Therapie steht ein Eingangsgespräch mit unserem Ambulanzleiter an. Dieser Termin kann gesondert mit der Krankenkasse abgerechnet werden und geht nicht von Ihrem später beantragten Therapiekontingent ab.
Bei unseren Therapeut*innen, mit welchen Sie im Anschluss zusammen die Therapien durchführen werden, handelt es sich um studierte Master- bzw. Diplom-Psycholog*innen mit vorangegangener klinischer Erfahrung. Ihre therapeutische Arbeit wird regelmäßig supervidiert.


Datenschutz
Alle beteiligten Personen stehen während der kompletten therapeutischen Betreuung unter Schweigepflicht.
Dies bedeutet, dass nur mit Ihrem Einverständnis Ihre Daten für die geplante bzw. durchgeführte Therapie weitergegeben werden dürfen.
Dauer der Behandlung
Eine Einzelsitzung bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten dauert in der Regel 50 Minuten. Der Beginn und die Häufigkeit der Therapieeinheiten wird in Absprache mit Ihnen und der Therapeutin oder dem Therapeuten festgelegt.
Nach dem Richtlinienverfahren finden die Sitzungen in der Regel wöchentlich statt. Die tatsächliche Dauer einer Psychotherapie hängt von der Schwere der Erkrankungen und der Therapiemethode ab.


Therapiekontingent
Entweder kann zunächst eine Akuttherapie, eine Kurzzeittherapie von je zwölf Einheiten oder eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapiestunden beantragt werden. Nach Durchführung der Sprechstunden- und Probatoriksitzungen kann der*die behandelnde Therapeut*in bei der Krankenkasse 2 x 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie) beantragen. Bei vorliegender begründeter Indikation können 60 Sitzungen (Langzeittherapie) beantragt werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Therapie auf insgesamt 80 Therapieeinheiten erweitert werden.
Behandlungsschwerpunkt
Psychotherapie heißt wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele”. Es bedeutet aber auch die „Behandlung mit seelischen Mitteln” – durch Gespräche und psychologische Interventionen. Eine Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns.
In Deutschland gibt es derzeit vier Richtlinienverfahren für Psychotherapie, deren Kosten durch Krankenkassen erstattet werden. Zugelassene Psychotherapeuten sind auf eines dieser Verfahren spezialisiert. An unserem Institut arbeiten wir mit der tiefenpsychologisch fundierten Therapie.


Therapiekosten
Die Therapiebehandlungen werden bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragt. Erst nach Genehmigung und Kostenübernahme durch Ihren Kostenträger beginnen wir mit den ambulanten Therapieeinheiten. Unsere Institutsambulanz hat die Berechtigung, mit allen gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen. Über den Vorgang der Antragsstellung, über Genehmigung bis hin zur Durchführung und Abrechnung werden Sie in Ihrem Informationsgespräch aufgeklärt.
Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie
