- Heiligenfeld Ausbildungsinstitut
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Weiterbildung
Die Heiligenfeld Kliniken GmbH, Standort Bad Kissingen, wurden ab dem 15.01.2024 als Weiterbildungsstätte nach §13 Abs. 6 der Weiterbildungsordnung für PsychotherapeutInnen Bayerns (WBO PT) in den Psychotherapieverfahren “Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie” für Erwachsene und “Verhaltenstherapie” für Erwachsene im Versorgungsbereich stationär für 24 Monate anerkannt. Weiterhin erfolge eine Anerkennung für den institutionellen Bereich (Wahlpflichtzeit) für weitere 12 Monate.
Weiterhin wurde unser Standort Uffenheim ab dem 25.02.2025 als Weiterbildungsstätte nach §13 Abs. 6 der Weiterbildungsordnung für PsychotherapeutInnen Bayerns (WBO PT) in den Psychotherapieverfahren“Verhaltenstherapie” für Erwachsene im Versorgungsbereich stationär für 24 Monate anerkannt. Weiterhin erfolge eine Anerkennung für den institutionellen Bereich (Wahlpflichtzeit) für weitere 12 Monate.
Voraussetzungen
Wer nach der neuen Weiterbildungsordnung eine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeut*in anstrebt, muss folgende Ausbildungsschritte absolvieren:
- Ein dreijähriges Bachelorstudium in einem polyvalenten Studiengang mit Wahl eines klinischen Schwerpunkts oder in einem Studiengang mit rein psychotherapeutischer Ausrichtung
- Ein zweijähriges Masterstudium mit psychotherapeutischer Ausrichtung
- Die Approbationsprüfung in Anschluss an das Masterstudium
- Eine fünfjährige verfahrensspezifische Weiterbildung zu*r Fachpsychotherapeut*in (sofern die Weiterbildung in Vollzeit absolviert wird) (TP, VT, AP, ST)
Zeitliche Strukturierung
Die Weiterbildung nach neuem Recht ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren (Vollzeit) ausgelegt und gliedert sich in mehrere wesentliche Abschnitte. Diese Struktur dient dazu, angehenden Psychotherapeut*innen eine umfassende Ausbildung und praktische Erfahrung zu ermöglichen.
Zweijährige Tätigkeit
im stationären Bereich
Bestenfalls zu Beginn der Weiterbildung absolvieren die TeilnehmerInnen eine zweijährige praktische Phase im stationären Bereich. Hier haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Erfahrungen in klinischen Einrichtungen zu sammeln, die wichtig für die spätere Arbeit mit Patient*innen sind. Diese Phase vermittelt grundlegende Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen und deren Behandlung in einem geschützten Rahmen.
Zweijährige Tätigkeit
im ambulanten Bereich (kann auch an Weiterbildungsstätten / Instituten erfolgen, wenn als solche anerkannt)
Im Anschluss an die stationäre Weiterbildungsphase folgt eine weitere zweijährige Tätigkeit im ambulanten Bereich. Diese kann entweder in entsprechenden Praxen oder auch an anerkannten Weiterbildungsstätten/-Instituten erfolgen. Der Fokus liegt hier auf der eigenständigen Arbeit mit PatientInnen in einem weniger strukturierten Umfeld, was die Entwicklung von individuellen Therapieansätzen fördert.
Einjähriger selbst gewählter Bereich
Wahlbereich (institutioneller Bereich - z. B. auch in der Forschung, auf Ämtern etc. möglich, oder Verlängerung der stat. WB / amb. WB)
Der letzte Abschnitt der Weiterbildung ist ein einjähriger Wahlbereich, in dem sich die PsychotherapeutInnen in institutionellen Bereichen weiterentwickeln können. Dies könnte eine Vertiefung in der Forschung, Tätigkeiten in Ämtern oder eine Verlängerung der bereits absolvierten stationären oder ambulanten Weiterbildung umfassen. Hier wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, spezifische Interessen und Talente auszubauen.
Fachliche Schwerpunktsetzung
Inhalte der Weiterbildung erlauben es den PsychotherapeutInnen in Ausbildung, sich zunächst für eines von drei Themengebieten zu entscheiden: Kinder- und Jugendpsychotherapie (KJP), Erwachsenenpsychotherapie oder neuropsychologische Psychotherapie. Es ist anzumerken, dass Heiligenfeld ausschließlich die Weiterbildung im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie anbietet.
Für die Gebiete KJP sowie Erwachsenenpsychotherapie müssen sich die Teilnehmenden darüber hinaus auf ein Verfahren festlegen. Hier stehen Verhaltenstherapie, systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie zur Auswahl. Bei der neuropsychologischen Psychotherapie hingegen erfolgt eine qualifizierte Ausbildung, die verfahrens- und altersgruppenübergreifend ist.
Zusätzliche Qualifikationen
Nach der erfolgreichen Absolvierung der fünfjährigen Fachpsychotherapeutenqualifizierung in Vollzeit steht es den Teilnehmenden frei, weitere Bereiche als freiwillige Ergänzung zu wählen. Dazu zählen beispielsweise spezielle Schmerzpsychotherapien oder andere ergänzende Qualifikationen, die das eigene Profil schärfen und erweitern.
Diese strukturierte Weiterbildung sorgt dafür, dass Psychotherapeut*innen optimal auf die Herausforderungen des Berufs vorbereitet sind und is ein wichtiger Schritt in der Professionalisierung der psychotherapeutischen Berufe in Deutschland.
- Eine Bereichsweiterbildung ermöglicht die Zusatzqualifikation in spezialisierten psychotherapeutischen Methoden oder in besonderen Anwendungsgebieten.
- Dauer: 5 Jahre in der Regel in Vollzeit
- Verfahren: Weiterbildung soll nur in Psychotherapieverfahren möglich sein, die vom WBP anerkannt wurden, d.h. Verhaltenstherapie, Psychodynamische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Systemische Therapie.
- Anforderungen: 500 Stunden Theorie
- 1.600 Stunden Behandlung (davon ca. die Hälfte Psychotherapiesitzungen) mit 200 Stunden Supervision, 120 Stunden Selbsterfahrung
Inhalte der Weiterbildung
- 14-tägige theoretische Fortbildung mit praktischen Übungselementen mit je 4 UE, speziell nach curricalen Vorgaben für die WeiterbildungsteilnehmerInnen
- 14-tägige hausinterne und häuserübergreifende Fortbildungen nach curricalen Vorgaben aller therapeutischen Berufsgruppen
- 14-tägige jährliche Fallbesprechung nach dem Prinzip der Balintarbeit, inkl. Analyse von Videoaufzeichnungen mit je 2 UE
- Wöchentliche Einzelsupervision mit Anwesenheit des Co-Therapeuten bei einem approbierten Psychotherapeuten oder Facharzt (siehe Ausbilderliste), je 1 UE
- Einzelsupervisionen beim hausinternen anerkannten Supervisor für das entsprechende Psychotherapieverfahren, max. 10 x Jahr
- 2x wöchentlich Teambesprechung mit ausführlicher Patientenvorstellung, je 1 UE
- 1x wöchentlich Fallkonferenz mit Besprechung der aktuellen Prozessverläufe und daraus resultierender Behandlungsplanung (1 UE)
Kompetenzen und Richtzahlen
- 2-3x 100min Kerngruppe (tiefenpsychologische oder Verhaltenstherapeutische Gruppentherapie) wöchentlich
- 2x 30 min Behandlungsorganisation wöchentlich
- Großgruppenarbeit analytisch orientiert 2 x 50 Minuten wöchentlich; einmal 4, einmal 10 Teilnehmer.
- Ca. 2-3 Aufnahmen pro Woche incl. Diagnostik und Therapieplanung unter Supervision
- Berichtserstellung unter Supervision (Aufnahme- und Entlassberichte, Verlängerungsanträge, Widersprüche, Zwischenberichte, Stellungnahmen für Einrichtungen und Behörden, sozialmedizinische Beurteilungen, Zeitaufwand unterschiedlich
- Ca. 8-10 tiefenpsychologisch bzw. verhaltenstherapeutisch fundierte Einzeltherapien à 20 oder 50 Min. / wöchentlich
- Selbsterfahrung: Mind. 48 Std. in der Gruppe, Mind. 30 Einzelselbsterfahrung, anteilig, je nach Dauer der stat. Weiterbildungszeit + ggf. Wahlpflichtzeit.
- Hospitation in Spezialgruppen (Selbststeuerung, Kreative Lebensführung, Beziehung und Kommunikation, Rhythmus-/Kunst-/Tanztherapie, tierbegleitete Therapie, Achtsamkeitstherapie usw.)
- Teilnahme, ggf. auch selbstständige Durchführung von Indikationsgruppen (störungsspezifisch) unter Supervision