Zusatzqualifikation - Fachkunde Gruppentherapie
Praxisnah, fundiert und anerkannt
Die Fachkunde Gruppentherapie ist eine erweiterte Fachkundeausbildung und damit eine Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die dazu berechtigt, dass eine Abrechnung nach den Psychotherapierichtlinien erfolgen kann.
Es handelt sich um eine Zusatzausbildung, die in Form von Wochenendmodulen über unser Psychotherapeutisches Ausbildungsinstitut in der Akademie Heiligenfeld angeboten wird.
Bitte beachten Sie, dass diese Zusatzausbildung nicht immer angeboten wird. Zögern Sie nicht, sich bei Interesse in unsere Warteliste einzutragen, um rechtzeitig über den Start der Ausbildung informiert zu werden. Tel. 0971/84-4600, E-Mail: info@akademie-heiligenfeld.de
Häufig gestellte Fragen zur Zusatzqualifikation
Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene oder laufende Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene mit dem Ziel der Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin.
Bei einer laufenden Ausbildung sollte mindestens die Hälfte bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert sein.
Folgende Personen können die Zusatzausbildung in Anspruch nehmen:
- Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer des Psychotherapeutischen Ausbildungsinstituts Heiligenfeld.
- Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer anderer Ausbildungsinstitute.
- Bereits approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Wie erhalte ich den Nachweis über die Weiterbildung?
Nach erfolgreicher Approbation kann mit dem Nachweis über die Weiterbildung „Fachkunde Gruppentherapie” bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Abrechnungsgenehmigung beantragt werden.
Welche Qualifikationsnachweise sind nötig, um abrechnungsberechtigt zu werden?
Folgende Qualifikationsnachweise sind erforderlich, um abrechnungsberechtigt zu werden:
- Tiefenpsychologisch fundierte Selbsterfahrung in der Gruppe (mind. 40 Doppelstunden)
- Eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppenpsychotherapie (mind. 24 Doppelstunden)
- Kontinuierliche Gruppenbehandlung (mind. 80 Stunden) unter Supervision in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Kann ich bereits erbrachte Bestandteile anerkennen lassen?
- Ausbildungsteilnehmerinnen und-teilnehmer des Psychotherapeutischen Ausbildungsinstituts Heiligenfeld können absolvierte Einheiten aus ihrer Ausbildung mit anrechnen lassen.
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer externer Ausbildungsinstitute oder bereits approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbringen einen Nachweis über noch offene Bestandteile.
Kann ich bereits erbrachte Gruppentherapien anerkennen lassen?
Voraussetzung für die Anerkennung von Gruppentherapien:
Gruppentherapien, die im Rahmen der Psychotherapieausbildung (aller anerkannten Ausbildungsstätten) unter fachgerechter Supervision durchgeführt wurden, können mit einem entsprechenden Nachweis anerkannt werden. Dies hat auch Gültigkeit für Gruppentherapien, die im Rahmen anderer Kontexte durchgeführt wurden, sofern sie den Bestimmungen der Psychotherapievereinbarung (z. B. unter regelmäßiger Supervision) entsprechen, unter fachlicher Aufsicht erfolgten und entsprechend dokumentiert wurden.
Wie können die geforderten Selbsterfahrungseinheiten erbracht werden?
Die geforderten 80 Stunden Gruppenselbsterfahrung werden durch externe Veranstaltungen nachgewiesen, die z. B. im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin absolviert wurden. Fehlende Selbsterfahrungseinheiten müssen entsprechend nachgeholt werden.
Wie können die geforderten Gruppensupervisionen erbracht werden?
Die erforderlichen 40 Stunden Supervision müssen durch Supervisorinnen und Supervisoren mit entsprechender Qualifikation erfolgen:
- Die Supervisorin bzw. der Supervisor muss anerkannt sein und selbst über die Fachkunde Psychotherapie als Gruppenbehandlung oder über die Anerkennung über die KV verfügen.
- Weiterbildungsermächtigte Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatik und ggf. Psychiaterinnen und Psychiater, welche die Gruppentherapie im Ärztekammer-Weiterbildungscurriculum haben, können die Supervisionen für Gruppen durchführen und bescheinigen.
- Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzausbildung Psychotherapie haben die Gruppenfachkunde nicht automatisch in der Weiterbildung erworben, sondern brauchen, wie auch in der Psychotherapieausbildung, ein besonderes Gruppen-Curriculum mit Theorie, Praxis und Supervision. Auch die ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten brauchen für die KV-Abrechnung von Gruppen bisher die Fachkunde Gruppentherapie.
Die Gruppensupervisionseinheiten werden über das Weiterbildungsmodul “Fachkunde Gruppentherapie” angeboten.
Das Seminar wird durch Kasuistiken aus Gruppendynamik und Gruppenpsychotherapie aufgelockert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können zudem eigene Fallbeispiele aus ihrer Gruppenerfahrung mitbringen.
Wie werden die erforderlichen Theorieeinheiten abgedeckt?
Die erforderlichen Theorieeinheiten werden über das Weiterbildungsmodul “Fachkunde Gruppentherapie” durch themenspezifische Seminare abgedeckt.
Was kostet die Zusatzqualifikation?
Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer des Psychotherapeutischen Ausbildungsinstituts Heiligenfeld können zu vergünstigten Konditionen an den Supervisions-Modulen teilnehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Akademie Heiligenfeld
Weitere Fort- und Weiterbildungen
An unserer Akademie Heiligenfeld können Sie jederzeit an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Hierzu gibt es ein breitgefächertes Angebot an interessanten Seminaren und Workshops.
Im Rahmen der Ausbildung zum Psychotherapeutischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin können Sie zu vergünstigten Konditionen zusätzlich an diesem Fortbildungsangebot teilnehmen. Diese Fortbildungen finden allerdings in Ihrer Freizeit statt. Wenn Sie ausbildungsrelevante Fortbildungen besuchen, können wir diese als Theorieanteile anerkennen.
- Kontaktieren Sie uns:
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Patricia Kleinhenz
Stellv. Ausbildungskoordinatorin
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr