Berufsbild Fachpsychotherapeut (m/w/d)
Was ist ein Fachpsychotherapeut (m/w/d)?
Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten behandeln psychische Störungen bei Erwachsenen und/oder Jugendlichen und Kindern. Sie sind in ihrem Beruf mit einer Vielzahl unterschiedlichster psychischer Störungen und Beschwerden konfrontiert. Sie diagnostizieren und therapieren Probleme seelischer Art, darunter u. a. Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, Abhängigkeitserkrankungen usw. Der Beruf erfordert ein hohes Maß an Empathie und Verständnis. Weiterhin wichtig ist die Fähigkeit, professionellen Abstand zur Patientin bzw. zum Patienten zu wahren.
Fachtherapeutinnen und Fachtherapeuten für Psychotherapie haben in Deutschland einen Masterabschluss in Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie die Approbation als Psychotherapeut erworben. Im Anschluss daran haben sie eine fünfjährige Weiterbildung in einem der anerkannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder systemische Psychotherapie) absolviert.
Die Weiterbildung kann in verschiedenen Fachgebieten erfolgen – für Erwachsene, Kinder und Jugendliche (KJP) oder neu im Gebiet der neuropsychologischen Psychotherapie – und umfasst sowohl ein wissenschaftliches Studium (Theorie) als auch eine praktische Weiterbildung (Einsatz in Kliniken und Praxen etc.).
Staatliche Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten
„Nach dem Studium kann mit der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten (m/w/d) begonnen werden. Hier werden sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten in verschiedenen Therapieverfahren vermittelt. Die Weiterbildung beinhaltet berufspraktische Einsätze in psychosomatischen Kliniken oder anderen Einrichtungen.
Der Weg beinhaltet ein universitäres Studium von Bachelor und Master in Psychologie, das auf die Approbation zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten vorbereitet, gefolgt von einer mehrjährigen Weiterbildung in einem spezialisierten Gebiet wie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder Psychotherapie für Erwachsene.„
Hisham Zoabi
Institutsleiter, Ausbildungsleiter und Psychologischer Psychotherapeut
Hisham Zoabi
Institutsleiter, Ausbildungsleiter und Psychologischer Psychotherapeut
Wichtiger Hinweis
Es gibt einen Unterschied zwischen dem alten Ausbildungssystem (vor dem 01.09.2020) und der heutigen Direktstudium-Variante. Heute führt das Studium (Bachelor + Master) direkt zur Approbation, während früher eine mehrjährige Weiterbildung nach dem Psychologie-Master bzw. -Diplom notwendig war, um eine Approbationsprüfung ablegen zu können.
Die Vorgaben für die Ausbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt.
Individuell und kompakt
- In unseren Heiligenfeld Kliniken kann die stationäre Weiterbildung für die vollen zwei Jahre absolviert werden. Zudem kann bei Bedarf Wahlpflichtzeit mit einem Umfang von 12 Monaten an unseren Kliniken absolviert werden.
- Je nach Klinik und Vertiefungsgebiet können zusätzliche Vorgaben festgelegt werden.
Erfolgreich zum Fachtherapeuten (m/w/d)
- Nach erfolgreicher Absolvierung der mind. fünfjährigen Weiterbildung (Vollzeit) ist eine mündliche Prüfung durch die Kammer vorgesehen. Bei Bestehen der Prüfung stellt die Kammer der oder dem Weiterbildungsteilnehmenden eine Urkunde über die Anerkennung als Fachtherapeut bzw. Fachtherapeutin aus.
Häufig gestellte Fragen zum Berufsbild
Welche Zuständigkeit hat das Gesundheitsministerium?
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, kurz PTK. Die PTK ist – wie die übrigen Heilberufekammern – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Aufbau und die Aufgaben der PTK sind im Heilberufe-Kammergesetz geregelt. Zu den Aufgaben der PTK gehört die Berufsaufsicht über in Bayern tätige Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten. Die PTK regelt zudem die Fort- und Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Des Weiteren fördert die PTK die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie und wirkt an der öffentlichen Gesundheitspflege in Bayern mit.
Die PTK Bayern bietet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und -therapeuten an, die nach dem neuen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) approbiert wurden. Diese Weiterbildungen sind Teil der Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Bayern.
Weitere Informationen zur Psychotherapeutenkammer finden Sie hier.
Wie lange gelten die Übergangsregelungen?
Studierende und Psychotherapeutinnen bzw. -therapeuten in Ausbildung, die vor dem 01. September 2020 ein einschlägiges universitäres Psychologiestudium oder ihre Ausbildung im bisherigen System begonnen haben, haben bis 2032, in Härtefällen bis 2035, Zeit, eine Approbationsausbildung nach den bis 2020 gültigen Regelungen zu absolvieren.
Falls die jetzigen Übergangsregelungen bestehen bleiben und nicht verlängert werden, ist damit zu rechnen, dass gegen Ende der 2020er-Jahre keine Psychotherapieausbildung nach dem alten Modell mehr angeboten wird. Wie lange die Ausbildungsinstitute diese Ausbildung noch anbieten, obliegt jeweils den Ausbildungsstätten.
Warum ist die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre (Vollzeit) festgelegt?
Die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin ist gesetzlich auf mindestens fünf Jahre festgelegt. Die Entscheidung, diese Mindestdauer auch für die Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin, egal welches Therapieverfahrens, zu übernehmen, wurde in erster Linie getroffen, um eine Gleichstellung von ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (PTW) zu erreichen – nicht nur auf struktureller, sondern auch auf finanzieller Ebene. Die Mindestdauer der gesetzlich verankerten fünfjährigen psychotherapeutischen Weiterbildung ist daher ein wichtiger Aspekt zur Legimitation der Vergütung zukünftiger PTW in den Kliniken.
Wie verhält es sich mit den Kosten der neuen Weiterbildung im stationären Bereich?
Für die Weiterbildung selbst entstehen den PTW keine Kosten. PTW werden künftig in einem Angestelltenverhältnis bei anerkannten und zugelassenen Weiterbildungsstätten (Kliniken und Praxen) ihre Qualifizierung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur Fachpsychotherapeutin absolvieren und ein entsprechendes Gehalt beziehen. Die Anstellungen werden sowohl Behandlungen umfassen als auch die Vermittlung theoretischer Inhalte.
Wie gestaltet sich die Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich?
Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin ist in Deutschland leider unzureichend geregelt, was zu einer Finanzierungslücke führt. Weiterbildungsanbieter und Psychotherapeuten bzw. -therapeutinnen in Weiterbildung (PTW) tragen die Kosten und sind auf ein Gehalt unter dem Tarif angewiesen, was die Ausbildung für viele unmöglich macht. Die Psychotherapeuten-Organisationen fordern einen finanziellen Zuschuss von den Krankenkassen und eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen, um den Mangel an Fachkräften zu beheben.
Wie ist die aktuelle Situation?
- Es gibt kein Gesetz, das die Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich regelt.
- Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung müssen die Kosten für ihre Ausbildung oft selbst tragen.
- Die Einnahmen aus den durchgeführten Therapiebehandlungen decken die Kosten der Weiterbildung nicht ab.
- Die Krankenkassen sehen sich nicht in der Pflicht und warten auf Regelungen durch die Politik, um die Finanzierung sicherzustellen.
Versorgungssicherheit:
Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es langfristig gesehen zu einem Engpass bei der psychotherapeutischen Versorgung kommen, da die Weiterbildung für viele unmöglich wird.
Schwerpunkt: Finanzierung der Weiterbildung – BPtK
Fachkräfte-Zukunft sichern – Weiterbildung finanzieren | DPtV
Ab wann dürfen Patientinnen und Patienten behandelt werden?
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen dürfen sofort nach dem Studium behandeln – sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting. Anders als nach der vorherigen Weiterbildungsordnung werden die angehenden Fachpsychotherapeuten bzw. -therapeutinnen im Rahmen ihrer Weiterbildungszeit (höher) entlohnt. Damit hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Reiz geschaffen, sich für diese Berufsausbildung zu entscheiden. Für die Weiterbildung selbst fallen keine Kosten mehr an. Auch das war ein entscheidendes Motiv dieser Reform.
Wo werden Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Rahmen ihrer Weiterbildung eingesetzt?
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Weiterbildung (PTW) absolvieren in einem Angestelltenverhältnis bei anerkannten Weiterbildungsstätten (Kliniken oder Praxen) ihre Qualifizierung zu Fachpsychotherapeuten und Fachpsychotherapeutinnen und beziehen ein entsprechendes Gehalt.
Welche Tätigkeit kann ich nach dem neuen System als Masterpsychologin / Masterpsychologe mit Approbation ohne Fachkunde ausüben, wenn die Weiterbildung zum Fachtherapeuten bzw. zur Fachtherapeutin nicht gleich angeschlossen wird?
Mit der berufsrechtlichen Anerkennung als Psychotherapeutin bzw. -therapeut ohne Fachkunde kann man sich theoretisch privat niederlassen und heilkundlich arbeiten. Kritisch zu sehen ist allerdings die Haftungsfrage bei Ausübung von Psychotherapie ohne Fachkunde.
Für eine Kassenzulassung wird auch künftig eine Weiterqualifizierung in einem der vier anerkannten Psychotherapieverfahren nötig sein. Diese wird jedoch nicht mehr den Charakter einer Ausbildung haben, sondern als Weiterbildung analog zu den medizinischen Facharztweiterbildungen angeboten werden.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von anderen beruflichen Anwendungs- und Tätigkeitsfeldern für klinisch ausgebildete Psychologen und Psychologinnen, bspw. in den Bereichen Beratung, Prävention und Rehabilitation.
Welche Bedeutung kommt den derzeitigen Ausbildungsinstituten im neuen Weiterbildungssystem zu?
Die Ausbildungsinstitute werden im neuen Weiterbildungssystem als sogenannte „Weiterbildungsstätten“ wichtige Aufgaben in der Ausbildung von PTW übernehmen. Sie müssen sich als solche bei der PTK hierfür anerkennen lassen.
Weiterbildungsstätten können PTW für umfangreiche Teile der Weiterbildung selbst anstellen und damit als Arbeitgeber für den ambulanten Teil der Weiterbildung fungieren. Darüber hinaus können sie als potenzielle Kooperationspartner von Kliniken Theorieseminare, Selbsterfahrung und Supervision anbieten.
Was bedeutet die Ausbildungsreform und die neue Approbation für bereits tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Die Berufsbezeichnung Fachpsychotherapeut/Fachpsychotherapeutin wird gleichgesetzt sein zu der von Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen und die gleichen Rechte mit sich bringen. Insofern wird die Bedeutung der Änderung der Berufsbezeichnungen für bereits tätige Psychotherapeutinnen und -therapeuten vermutlich gering sein.
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Patricia Kleinhenz
Stellv. Ausbildungskoordinatorin
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr