Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen
Fachpsychotherapeut (m/w/d)

Welche Voraussetzungen müssen für eine Weiterbildung erfüllt sein?

Die Heiligenfeld Kliniken GmbH führt als staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für die stationäre Weiterbildung die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten für Erwachsene durch, in den Vertiefungen Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie  und Verhaltenstherapie.

Generell wird ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Bachelor und Master) mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie die erfolgreich absolvierte Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut gefordert. Die Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten bzw. zur -therapeutin sind abhängig von der jeweiligen Weiterbildungsstätte und den spezifischen Anerkennungen und angebotenen Inhalten der Weiterbildung.

Die Weiterbildung nach neuem Recht ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren (Vollzeit) ausgelegt.

Fachliche Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

Häufig gestellte Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen nach alter und neuer Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsambulanzen, Weiterbildungspraxen und Hochschulambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden.

Psychiatrische oder psychosomatische Kliniken bzw. Klinikabteilungen einschließlich der Gerontopsychiatrie, Rehabilitationskliniken, Krankenhäuser des Maßregelvollzugs, teilstationäre Einrichtungen wie Tageskliniken, psychiatrische und psychosomatische Institutsambulanzen. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden.

U. a. Einrichtungen der somatischen Rehabilitation, der Organmedizin, der Geriatrie, der Suchthilfe, der Behindertenhilfe, der Sozialpsychiatrie, des Justizvollzugs, der Gemeindepsychiatrie, der Jugendhilfe und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie psychosoziale Fachberatungsstellen und -dienste. Abhängig von der Breite des möglichen Kompetenzerwerbs können Einrichtungen darüber hinaus auch der ambulanten oder stationären Weiterbildung zugeordnet oder Zulassungen für weniger als 24 Monate erteilt werden.

Die Ausbildung erfolgt an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Das Studium dauert in Vollzeit 5 Jahre und unterteilt sich in einen Bachelorstudiengang von 3 Jahren, der polyvalent ausgestaltet sein kann, sowie einen darauf aufbauenden Masterstudiengang von 2 Jahren. Maßgebliche Bestandteile sind neben der hochschulischen Lehre auch berufspraktische Einsätze.

Für die Berufszulassung (Approbation) als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist neben den akademischen Abschlüssen das Bestehen der Staatsprüfung  notwendig. Eine Zulassung dazu ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.

Mit der Approbation wird die Berechtigung zur Ausübung der Psychotherapie unter Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw.„Psychotherapeut“ verliehen.

Eine Schwerpunktbildung wie bei der Ausbildung an den anerkannten Ausbildungsstätten gibt es nicht mehr.

Zunächst ist ein polyvalenter Psychotherapie-Bachelorstudiengang (3 Jahre), u. a. mit psychologischen und psychotherapeutischen Basisinhalten, zu absolvieren, im Anschluss daran ein Psychotherapie-Masterstudiengang (2 Jahre) und anschließend hieran eine Fachpsychotherapie-Weiterbildung (5 Jahre).

Gebietsweiterbildung:

1. Gebiet der Psychotherapie für Erwachsene (ab 18 Jahre)

2. Gebiet der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

3. Gebiet der Neuropsychologischen Psychotherapie

Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen für die Ausübung der fachpsychotherapeutischen Tätigkeit.

Die Gebietsweiterbildung umfasst in Vollzeit insgesamt mind. 5 Jahre. Sofern sie in Teilzeit erfolgt, kommt es zu einer entsprechenden Verlängerung.
Der erfolgreiche Abschluss der Gebietsweiterbildung qualifiziert für die Bezeichnung Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeut.

Die gesamte Aus- und Weiterbildungszeit dauert ca. 10 Jahre.

Die Weiterbildung erfolgt in Hauptberuflichkeit.

Erfolgt die Weiterbildung in Teilzeit, so ist diese entsprechend der Vorgaben der Weiterbildungsverordnung durchzuführen, muss mindestens jedoch die Hälfte einer Vollzeittätigkeit betragen. Der Gesamtumfang der Teilzeitweiterbildung muss einer vollzeitigen Weiterbildung entsprechen.

Verfahrensvertiefung:

Mit der Anerkennung einer Gebietsbezeichnung erfolgt auch die Anerkennung desjenigen Verfahrens, welches maßgebliche Grundlage der Gebietsweiterbildung war sowie die Berechtigung, dieses Verfahren als Zusatzbezeichnung zu führen (TP, VT, AP oder Sys. Therapie).

Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Psychotherapeuten in Weiterbildung (PtW)

– Postgraduales Studium nach dem Diplom oder Magister in Psychologie (Master in (klinischer) Psychologie)

Bundesweit: Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie + Approbation

– Studieninhalte geregelt in einer Approbationsordnung

– Vermittlung klinisch-praktischer und wissenschaftlicher Kompetenzen

–  Praktische Erfahrungen in mehreren wissenschaftlich anerkannten Verfahren (Orientierungspraktikum, BQT I, BQT III)

Postgraduale Ausbildung:

– Kein Vergütungsanspruch!

Weiterbildung:

–  Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Ausbildung für 2 Gebiete möglich:

– Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene (PP)

Kinder- und Jugendpsychotherapeutin bzw.-therapeut (KJP)

Weiterbildung in 3 Gebieten möglich:

1. Erwachsene (ab 18 Jahren)

2. Kinder- und Jugendliche (bis 21 Jahre)

3. Neuropsychologische Psychotherapie (altersübergreifend)

Gleichzeitige Verfahrensvertiefung

–  Gleichzeitige Verfahrensvertiefung in den ersten beiden Gebieten

–  Grundlagenerwerb eines Verfahrens in der Neuro-psychologischen Psychotherapie

1. Stationäre Praktika (PT1 + PT2, insgesamt 1800 Std.)

2. Ambulante Behandlungsfälle (600 Std.)

1. Mind. 2 Jahre stationäre Behandlung

2. Mind. 2 Jahre ambulante Versorgung

3. Ein Jahr institutionelle Versorgung

Abschluss Staatsprüfung am Landesprüfungsamt, Approbation als PP oder KJP, ggf. Fachkunde für GKV-Versorgung

Prüfung durch die Psychotherapeutenkammern, Fachkunde für GKV-Versorgung

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Frau lächelt freundlich.

Patricia Kleinhenz
Stellv. Ausbildungskoordinatorin

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr