Ambulante Psychotherapie
Was ist eine ambulante Psychotherapie?
Die ambulante Psychotherapie ist eine Form der therapeutischen Behandlung, bei der Patientinnen und Patienten regelmäßige Sitzungen mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten besuchen, während sie ihren normalen Alltag fortsetzen. Sie ist die häufigste Form der Psychotherapie und kann sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting erfolgen. Eine Vielzahl von psychischen Störungen lässt sich durch ambulante Psychotherapie behandeln. Sie kann auch dazu beitragen, Stress zu bewältigen, Beziehungsprobleme zu lösen und persönliches Wachstum zu fördern.
Die ambulante Psychotherapie ist ein wertvolles Mittel für alle, die mit psychischen Problemen zu kämpfen haben. Symptome können gelindert und die Lebensqualität verbessert werden.
Von den im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur Psychologischen Psychotherapeutin geforderten 600 Stunden werden in unserem Ausbildungsinstitut 400 Stunden intern im Rahmen der Tätigkeit im klinisch-stationären Setting anerkannt. Die restlichen 200 Stunden werden im Rahmen unserer Institutsambulanz in Bad Kissingen mit ambulanten Patientinnen und Patienten nach dem Richtlinienverfahren absolviert.
Anmeldung zur ambulanten Psychotherapie
Für einen Therapieplatz in unserer Institutsambulanz können Sie sich hier anmelden.
Ambulante Psychotherapie nach dem Richtlinienverfahren
Therapeutinnen und Therapeuten
- Zu Beginn jeder Therapie steht ein Eingangsgespräch mit unserem Ambulanzleiter an. Dieser Termin kann gesondert mit der Krankenkasse abgerechnet werden und geht nicht von Ihrem später beantragten Therapiekontingent ab.
- Bei unseren Therapeutinnen und Therapeuten handelt es sich um studierte Master- bzw. Diplom-Psychologinnen und -Psychologen mit vorangegangener klinischer Erfahrung. Die therapeutische Arbeit wird regelmäßig supervidiert.
Datenschutz
- Alle beteiligten Personen stehen während der kompletten therapeutischen Betreuung unter Schweigepflicht.
- Dies bedeutet, dass nur mit Ihrem Einverständnis Ihre Daten für die geplante bzw. durchgeführte Therapie weitergegeben werden dürfen.
- Alle für die Ambulanzbehandlung notwendigen Einwilligungserklärungen, wie zum Beispiel das Einverständnis für den Kontakt mit Ihrer Krankenkasse und/oder mit Ihrem Arzt/Ihrer Vorbehandlerin werden einzig durch Sie freigegeben.
Dauer der ambulanten Behandlung
- Eine Einzelsitzung bei einer Psychotherapeutin bzw. einem Psychotherapeuten dauert in der Regel 50 Minuten. Der Beginn und die Häufigkeit der Therapieeinheiten wird in Absprache mit Ihnen und der Therapeutin bzw. dem Therapeuten festgelegt.
- Nach dem Richtlinienverfahren finden die Sitzungen in der Regel wöchentlich statt. Die insgesamte Dauer der Psychotherapie hängt von der Schwere der Erkrankung und der Therapiemethode ab.
Therapiekontingent
- Nach Durchführung der Sprechstunden- und Probatoriksitzungen kann die behandelnde Therapeutin bzw. der behandelnde Therapeut bei der Krankenkasse 2 x 12 Sitzungen (Kurzzeittherapie) beantragen. Bei vorliegender begründeter Indikation können 60 Sitzungen (Langzeittherapie) beantragt werden.
- In begründeten Ausnahmefällen kann die Therapie auf insgesamt 80 Therapieeinheiten erweitert werden.
Behandlungsschwerpunkt
- Psychotherapie heißt wörtlich übersetzt „Behandlung der Seele”. Es bedeutet aber auch die „Behandlung mit seelischen Mitteln” – durch Gespräche und psychologische Interventionen. Eine Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns.
- In Deutschland gibt es derzeit vier Richtlinienverfahren für Psychotherapie, deren Kosten für die Durchführung von den Krankenkassen übernommen werden. Zugelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind auf eines dieser Verfahren spezialisiert. An unserem Institut arbeiten wir mit der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Therapiekosten
- Die Psychotherapie wird bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragt. Erst nach Genehmigung und Kostenübernahme durch den Kostenträger beginnen wir mit den ambulanten Therapieeinheiten. Unsere Institutsambulanz hat die Berechtigung, mit allen gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen. Über den Vorgang der Antragsstellung, über Genehmigung bis hin zur Durchführung und Abrechnung werden Sie in Ihrem Informationsgespräch aufgeklärt.
- Kontaktieren Sie uns:
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Patricia Kleinhenz
Stellv. Ausbildungskoordinatorin
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr